Facheinschlägiger beruflicher Erstabschluss auf NQR-Niveau 4 oder 5: Als facheinschlägige Lehrberufe gelten jene in der Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik und Metalltechnik; außerdem zugelassen sind HTL-Maturantinnen und Maturanten
Mindestens 3 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung ab dem beruflichen Erstabschluss
Abschluss:
Diplom „Fachtechniker*in für Automatisierungstechnik“
Berechtigungen:
Nach Erlangung des Diplom ist es möglich, beim Ablegen der Berufsreifeprüfung den Fachbereich der Prüfung ersetzt zu bekommen (nur Deutsch, Mathematik und Englisch sind noch nötig).
Der Fachakademie-Abschluss ersetzt die gewerberechtliche Unternehmerprüfung.
Info:
Zielgruppe: Personen mit Lehrabschluss in Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik und Metalltechnik oder vergleichbaren schulischen Abschlüsse (HTL).
Kosten: abhängig vom Anbieter
Die TeilnehmerInnen beherrschen das erforderliche Wissen aus den Gebieten Pneumatik, Hydraulik, Elektronik undMess- und Regeltechnik. Außerdem beschäftigen sie sich mit
der Planung und Realisierung von Automatisierungslösungen
der Nutzung und Optimierung von prozessgesteuerten Anlagen und Regelstrecken
der Leitung und dem Management von komplexen Projekten
dem Einsatz von speicherprogrammierbaren Steuerungen und
der Einbindung von Robotern sowie deren Analyse und Umsetzung.