Tierhändler*in

Andere Bezeichnung(en):
Zoofachhändler*in

Berufsbeschreibung

Tierhändler*innen (auch Zoofachhändler*in) kaufen und verkaufen Haustiere wie z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische, aber auch Tierbedarfsartikel (z. B. Leinen, Maulkörbe, Bürsten) und Futtermittel. Sie stellen den Bedarf fest, bestellen die Tiere oder züchten sie selbst und berechnen die Preise. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gestalten sie die Geschäftsflächen.
Ein besonders wichtiger Teil ihrer Arbeit ist die artgerechte Versorgung und Pflege der Tiere bis zum Verkauf und die Beratung der Kundinnen und Kunden über die artgerechte Haltung, Aufzucht und Pflege der Tiere. Außerdem gestalten sie die Geschäftsflächen und halten sie sauber.

Tierhändler*innen führen in der Regel selbstständige Einzel- und Großhandelsbetriebe (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte, Import-Exportbetriebe) des Tierhandels und Zoofachhandels oder arbeiten angestellt in großen Tierhandlungen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und fallweise mit Tierpfleger*innen und haben Kontakt zu Kund*innen und natürlich zu den unterschiedlichsten Tieren.

Tierhändler*innen handeln mit Haustieren, Kleintieren sowie mit Bedarfsartikel, Futter- und Pflegemittel. Heimische Tiere beziehen sie meist von inländischen Züchter*innen, während sie exotische Tierarten wie z. B. Schlangen, Echsen über den internationalen Markt importieren (und dafür eigene Konzessionen brauchen). Bestimmte Tierarten züchten sie auch selbst, z. B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, Hamster, Hasen. Sie beobachten den Markt, stellen die Nachfrage nach Haustieren und Zubehörartikel fest, kalkulieren die Preise, wickeln den Zahlungs- und Schriftverkehr ab und führen Betriebsbücher und andere Aufzeichnungen.

Als Großhändler*innen verkaufen sie Tiere an Zoofachgeschäfte, Rassenhundevereine oder tiermedizinische Versuchsanstalten. Als Einzelhändler*innen verkaufen sie die Tiere im eigenen Geschäft an Privatpersonen. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gestalten sie die Geschäftsflächen und führen Verkaufs- und Beratungsgespräche. Bis die Tiere eine*n Käufer*in gefunden haben, müssen sie artgerecht versorgt und gepflegt werden. Das tägliche Füttern und Tränken der Tiere sowie das Reinhalten der Käfige und Boxen besorgt in Einzelhandelsbetrieben (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte) in der Regel das Verkaufspersonal, in Großhandelsbetrieben eigens geschultes Tierpflegepersonal.

Beim Einkauf und Verkauf von Tieren ist streng darauf zu achten, dass die Tierschutzgesetze eingehalten werden, d. h. es darf z. B. nicht mit vom Aussterben bedrohten Tierarten gehandelt werden. Werden die vorgeschriebenen Tierschutzauflagen nicht eingehalten, ist mit hohen Geldstrafen, mitunter sogar mit dem Entzug der Handelskonzession zu rechnen.

Tierhändler*innen handeln vorwiegend mit Klein- und Haustieren aller Art: mit Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, Kaninchen, Wellensittichen, Papageien, Schildkröten, Zierfischen usw. Mit spezieller Konzession (Bewilligung) können sie auch mit exotischen Tieren wie z. B. mit Schlangen, Echsen, Affen und dergleichen handeln. Weiters führen sie Bedarfsartikel, Zubehör wie Futternäpfe, Leinen, Halsbänder, Vogelkäfige, Hundekörbe, Kletter- und Kratzbäume, Bälle, Tierspielzeug usw. sowie Tierfutter, Spezialfutter und Nahrungsergänzungen.

Für kaufmännische und administrative Arbeiten verwenden sie Computer, Laptops, bedienen Kopiergeräte, Drucker,  Scanner, Telefonanlagen und Mobiltelefone und führen Betriebsbücher, elektronische Kunden- und Lieferantenkarteien, Kassabücher bzw. Buchhaltungen, Lager- und Inventurlisten usw. Sie bedienen Registrier- oder Scannerkassen und verwenden Rechnungsformulare und Lieferscheine.

Tierhändler*innen arbeiten in den Räumlichkeiten (Geschäftslokal, Büro, Lager) von Tier- bzw. Zoohandlungen. Sie arbeiten eigenständig oder beschäftigen Mitarbeiter*innen wie z. B. Verkaufspersonal, Tierpflege- und Reinigungspersonal. Sie stehen in Kontakt mit Berufskolleg*innen, mit Mitarbeiter*innen von Zoll- und Handelsbehörden, mit Tierärzt*innen (siehe Tierarzt / Tierärztin) und natürlich zu ihren Kundinnen und Kunden und den Tieren

Tierhändler*innen arbeiten grundsätzlich zu geregelten Arbeitszeiten während der Öffnungszeiten der Geschäfte. Das bedeutet unter anderem auch am Abend und an Samstagen. Sie arbeiten viel im Stehen. Als selbstständige Händler*innen arbeiten sie auch viel außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte, um administrative Aufgaben, Buchhaltung, Bestellungen usw. zu erledigen.

  • Haustiere wie z. B. Hunde, Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische sowie Tierbedarfsartikel und Futtermittel verkaufen
  • Verkaufsgespräche führen, Kundinnen und Kunden über die artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege von Haustieren beraten
  • die zu verkaufenden Tiere versorgen und pflegen: füttern, tränken, Käfige ausmisten/reinigen, mit Stroh einstreuen
  • Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit einstellen und regelmäßig kontrollieren
  • Anzeichen von Krankheiten bei den Tieren erkennen
  • regelmäßig tierärztliche Kontrollen durchführen
  • Geschäftsflächen gestalten, dekorieren, sauber halten
  • Käfige, Aquarien und Gehege im Geschäft anordnen, reinigen und desinfizieren
  • Buchhaltung führen, Bestellungen durchführen, Rechnungen ausstellen
  • Lagerhaltung und Inventuren durchführen

Beschäftigungsmöglichkeiten für Tierhändler*innen bieten insbesondere:

  • Zoofachgeschäfte
  • Tierfutter- und Tierbedarfsartikelhandlungen

Der Beruf Tierhändler*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • bestimmte Tierarten
  • Tierbedarf, Zusatzartikel
  • Verkaufsraumgestaltung
  • Verwaltung, Bestellwesen, Einkauf
  • Tierpflege

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):