Orthopädietechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Orthopädiemechaniker*in, Bandagist*in

English: Orthopaedic technology (Orthopaedic technician)

Weiterbildung & Karriere

Orthopädietechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten an, die auch für Orthopädietechniker*innen relevant sein können, z. B. in Teilbereichen der Medizintechnik, Metall- und Kunststoffverarbeitung, CAD, CNC-Technik, aber auch in Buchhaltung, Qualitätsmanagement usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Die Bundesinnung der Gesundheitsberufe führt in unregelmäßigen Abständen berufsspezifische Weiterbildungskurse durch. In vielen Betrieben werden innerbetriebliche Kurse zur Schulungen durchgeführt.
Auch die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt siehe die Infos in den Schwerpunkten:

Wichtige Weiterbildungsthemen für Orthopädietechniker*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • neue Entwicklungen in der Orthopädie und Orthopädietechnik
  • neue Materialien und Werkstoffe, Verbundstoffe, Leichtbaumaterialien
  • Medizintechnik, Medizinprodukte
  • neue Ver- und Bearbeitungsmethoden
  • Produktentwicklung, Produktdesign
  • Technisches Zeichnen, CAD
  • Simulationstechnologien in Planung und Konstruktion
  • Werkzeugmaschinen, CNC-Technik
  • 3D-Scannen, 3D-Drucktechnik
  • Oberflächenbehandlung
  • Umweltschutz und Ressourcenmanagement
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
  • Material- und Betriebsmittelkalkulation
  • Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Team-, Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Orthopädietechniker*innen zu Teamleiter*innen, Bereichsleiter*innen, Werkstättenleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Orthopädieprodukte oder Herstellungsverfahren und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Für die selbstständige Berufsausübung ist eine Meisterprüfung z. B. im verbundenen Handwerk der Orthopädietechnik, Bandagisten und Miederwarenerzeugung erforderlich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Orthopädietechnik ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

MeisterIn für das Handwerk der BandagistInnen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BandagistInnen

Beschreibung

Das Handwerk der Bandagist*innen ist ein mit den Handwerken Orthopädietechnik und Miederwarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bandagisten (BGBl. II Nr. 254/1977)
b) Orthopädiemechaniker bzw. -techniker

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
Prüfungsmanagement
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -2100
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -320
E-Mail: lehrlingsstelle@wks.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Orthopädietechnik

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Orthopädietechnik

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bandagisten (BGBl. II Nr. 254/1977)
b) Orthopädiemechaniker bzw. -techniker

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
Prüfungsmanagement
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -2100
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -320
E-Mail: lehrlingsstelle@wks.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
Berufliche Zertifizierungen
1020 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2012
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung