Bezirksanwalt / Bezirksanwältin

Berufsbeschreibung

Bezirksanwält*innen unterstützen die  Staatsanwaltschaft bei strafrechtlichen Verfahren. Sie führen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten durch, erstellen Strafanträge und verhandeln vor Gericht.
Bezirksanwält*innen arbeiten in den Büroräumen, Verhandlungssälen und Archiven ihres Bezirksgerichts und stehen dabei in engem Kontakt mit verschiedenen Fachkräften, z. B. mit Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Kriminalbeamt*innen, Staatsanwält*innen, Richter*innen und Rechtsanwält*innen.

Bezirksanwält*innen übernehmen viele staatsanwaltschaftliche Aufgaben und betreuen bezirksgerichtliche Strafverfahren. Sie sind besonders ausgebildete und geprüfte Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaften, denen die Erledigung bestimmter strafrechtlicher Sachverhalte am Bezirksgericht überantwortet wird. Bezirksanwält*innen sind innerhalb ihres Wirkungsbereiches eigenständig tätig.

Bezirksanwält*innen führen eigenständig Verfahren und Verhandlungen durch. Das bedeutet sie bearbeiten verschiedene Anträge, Anzeigen und Berichte, verwalten Dokumente und Protokolle, kommunizieren mit zuständigen Stellen und betroffenen Personen.

Im Einzelnen erstellen sie beispielsweise Protokollaranzeigen wegen strafbarer Handlungen und stellen Strafanträge. D. h. Bezirksanwält*innen prüfen Anzeigen und Berichte auf das Vorliegen eines Straftatbestandes und eventueller Rechtfertigungsgründe. Sie leiten Ermittlungen ein, koordinieren diese mit der Kriminalpolizei und überprüfen die im Zuge der Ermittlung gesammelten Beweise. Sie erarbeiten Anfragen auf Erlaubnis zur Verfolgung einer Person, Stellungnahmen zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens oder Erklärungen zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Sind sie der Überzeugung, dass ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist, bringen Bezirksanwält*innen einen Strafantrag ein und erheben damit Anklage vor dem zuständigen Bezirksgericht. Im Gerichtsverfahren verhandeln Bezirksanwält*innen, befragen Beschuldigte und Zeug*innen und präsentieren die Beweisergebnisse der Ermittlung.

Bezirksanwält*innen arbeiten mit Gesetzbüchern, Verordnungen und Richtlinien sowie mit juristischen Materialien und Unterlagen (z. B. Handbücher, Anträge, Stellungnahmen, Protokolle, Bescheide, Urteile). Sie führen Aufzeichnungen zu ihren Verfahren sowie elektronische Akten und  Register. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.

Bezirksanwält*innen arbeiten in den Büroräumen, Besprechungszimmern und Archiven von Staatsanwaltschaften und in Gerichtssälen. Außerdem führen sie Ermittlungen an Unfall- und Tatorten durch.
Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diversen Mitarbeiter*innen der  Exekutive ( Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin) und der öffentlichen  Verwaltung. Sie haben Kontakt zu Zeug*innen, Beschuldigten, Angeklagten und Opfern, zu Sachverständigen und Gutachter*innen, zu Rechtsanwält*innen und Richter*innen.

  • Ermittlungen einleiten und koordinieren
  • polizeiliche Fachkräfte mit der Ermittlung beauftragen und sie anleiten
  • gemeinsam mit der Kriminalpolizei ermitteln
  • Beschuldigte und Zeug*innen befragen
  • Unfall- und Tatorte besichtigen
  • Sicherstellungen anordnen
  • Hausdurchsuchungen anordnen
  • Akten anlegen und prüfen
  • Sachverständige beauftragen, Gutachten einholen und prüfen
  • Tatbestände aus Anzeigen und Berichten rechtlich prüfen und beurteilen
  • Beweismittel prüfen
  • über den Verlauf des Strafverfahrens entscheiden, z. B. Erhebung einer Anklage oder Beenden des Verfahrens
  • Rechtsmittel verfassen, z. B. Strafanträge
  • Strafverhandlungen führen
  • in Strafprozessen die Anklage vor den Bezirksgerichten vertreten

Bezirksanwält*innen sind bei Staatsanwaltschaften beschäftigt.
Offene (Ausbildungs-)Stellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Exekutive Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Staatsanwaltschaft Strafgericht