Bezirksanwält*innen übernehmen viele staatsanwaltschaftliche Aufgaben und betreuen bezirksgerichtliche Strafverfahren. Sie sind besonders ausgebildete und geprüfte Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaften, denen die Erledigung bestimmter strafrechtlicher Sachverhalte am Bezirksgericht überantwortet wird. Bezirksanwält*innen sind innerhalb ihres Wirkungsbereiches eigenständig tätig.
Bezirksanwält*innen führen eigenständig Verfahren und Verhandlungen durch. Das bedeutet sie bearbeiten verschiedene Anträge, Anzeigen und Berichte, verwalten Dokumente und Protokolle, kommunizieren mit zuständigen Stellen und betroffenen Personen.
Im Einzelnen erstellen sie beispielsweise Protokollaranzeigen wegen strafbarer Handlungen und stellen Strafanträge. D. h. Bezirksanwält*innen prüfen Anzeigen und Berichte auf das Vorliegen eines Straftatbestandes und eventueller Rechtfertigungsgründe. Sie leiten Ermittlungen ein, koordinieren diese mit der Kriminalpolizei und überprüfen die im Zuge der Ermittlung gesammelten Beweise. Sie erarbeiten Anfragen auf Erlaubnis zur Verfolgung einer Person, Stellungnahmen zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens oder Erklärungen zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Sind sie der Überzeugung, dass ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist, bringen Bezirksanwält*innen einen Strafantrag ein und erheben damit Anklage vor dem zuständigen Bezirksgericht. Im Gerichtsverfahren verhandeln Bezirksanwält*innen, befragen Beschuldigte und Zeug*innen und präsentieren die Beweisergebnisse der Ermittlung.