Bezirksanwalt / Bezirksanwältin

Weiterbildung & Karriere

Bezirksanwält*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Rahmen des innerbetrieblichen Weiterbildungsangebots der Justiz haben Bezirksanwält*innen laufend die Möglichkeit, ihr Wissen in sämtlichen Bereichen des Strafrechts aufzufrischen und weiterzuentwickeln. Zusätzlich stehen ihnen diverse Fortbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen zur Verfügung, um Zusatzqualifikationen zu erwerben (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, Rhetoriktraining, Mediation, Konfliktmanagement).

Außerdem ist für Bezirksanwält*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise juristische Fachzeitschriften zu strafrechtlichen Erkenntnissen, online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung durch ein juristisches Bachelor- oder Masterstudium oder durch ein Weiterbildungsstudium im juristischen Bereich oder einem angrenzenden Fachbereich.

Weiterbildungsbereiche für Bezirksanwält*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • rechtliche Neuerungen und Vertiefungen im Strafrecht
  • Strafprozessordnung
  • aktuelle fachbezogene Inhalte (z. B. Hass im Netz, Cybercrime, Umwelt)
  • gesellschaftspolitisch wichtige Schwerpunkte (z. B. Diversität, Korruptionsprävention)
  • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
  • Vernehmungstechnik, Vernehmungstaktik
  • Fremdsprachenkenntnisse

Methodenkompetenzen

  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Verhandlungsführung
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationstraining & Rhetorik
  • interkulturelle Kompetenz
  • Mediation und Konfliktmanagement

Bezirksanwält*innen stehen grundsätzlich unter der Aufsicht und Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwält*innen und müssen deren Anweisungen befolgen. Es kann ihnen aber bereits nach Abschluss des Grundlehrganges und sechsmonatiger Tätigkeit (also noch während der Ausbildung) eine eigene Abteilung zugewiesen werden, wodurch sie bestimmte Geschäfte selbstständig abwickeln.

Weiterbildungsmöglichkeiten