Die Ausbildung zum Standesbeamten / zur Standesbeamtin ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amtsintern, wobei Verwaltungsbeamt*innen nach Bedarf als Standesbeamt*innen eingeschult werden.
Voraussetzung für die Ausbildung in diesem Beruf sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst:
- Staatsbürgerschaft eines EU-Landes,
- erfolgreicher Abschluss der neunten Schulstufe bzw. in einigen Bundesländern die Matura (z. B. bei der Gemeinde Wien) und
- ein Mindestalter von 18 Jahren.
Die Ausbildung umfasst
- eine praktische Einschulung am jeweiligen Dienstort, die einige Monate dauert und von erfahrenen Standesbeamt*innen durchgeführt wird, sowie
- einen Kurs, der zwei bis drei Wochen dauert und jedes Jahr an den Standesämtern abgehalten wird.
Außerdem muss ein allgemeiner Kurs für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung bzw. Gemeindebedienstete absolviert werden.