Standesbeamter / Standesbeamtin

Ausbildung

Die Ausbildung zum Standesbeamten / zur Standesbeamtin ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amtsintern, wobei Verwaltungsbeamt*innen nach Bedarf als Standesbeamt*innen eingeschult werden.

Voraussetzung für die Ausbildung in diesem Beruf sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst:

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Landes,
  • erfolgreicher Abschluss der neunten Schulstufe bzw. in einigen Bundesländern die Matura (z. B. bei der Gemeinde Wien) und
  • ein Mindestalter von 18 Jahren.

Die Ausbildung umfasst

  • eine praktische Einschulung am jeweiligen Dienstort, die einige Monate dauert und von erfahrenen Standesbeamt*innen durchgeführt wird, sowie
  • einen Kurs, der zwei bis drei Wochen dauert und jedes Jahr an den Standesämtern abgehalten wird.

Außerdem muss ein allgemeiner Kurs für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung bzw. Gemeindebedienstete absolviert werden.